Die weltweiten Postvorschriften für Bordpost in internationalen Häfen
Befindet sich ein Passagier oder Besatzungsmitglied auf hoher See an Bord eines Schiffes, gilt das Territorium des Landes, unter dessen Flagge das Schiff fährt. Briefe werden mit den Briefmarken des Heimatlandes des Schiffes freigemacht.
Läuft das Schiff nun einen ausländischen Hafen an und übergibt die Post der dortigen Hafenpostanstalt, bringen die ausländischen Postbeamten den Stempel „PAQUEBOT“ (französisch für Postdampfer) an. Damit wird bestätigt, dass die ausländischen Briefmarken ordnungsgemäß auf See verwendet wurden.
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