Satzung des Hamburger Vereins für Briefmarkenkunde e.V. in der Fassung vom 15. März 2024.
(1) Der Verein führt den Namen „Hamburger Verein für Briefmarkenkunde e.V.“.
(2) Der Verein hat seinen Sitz in Hamburg und ist im Vereinsregister eingetragen.
(3) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
(1) Zweck des Vereins ist die Pflege und Förderung der Philatelie und Postgeschichte, die Unterstützung von Sammlern sowie die wissenschaftliche Erforschung historischer Poststempel.
(2) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(1) Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden, welche die Ziele des Vereins unterstützt.
(2) Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand nach schriftlichem Aufnahmeantrag.
(1) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Jeder vertritt den Verein einzeln.